Hygieneplan für anreisende Gäste

Ferienhaus Schatzinsel, Ferienwohnung Sturmfrei, Ferienwohnung Tortuga

Stand 10.01.2022

1. Hygienemaßnahmen – Anreise und Eigenverantwortung

Aktuell ist die Unterbringung in Hotels und Ferienwohnungen nur unter einhaltung der 2G-plus Regel möglich (geimpft, genesen und zusätzlich geboostert oder getestet).

In Ihrem eigenen Interesse bitten wir alle Gäste, sich im Außenbereich der Objekte sowie im ganzen Ort an die gültigen Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes und der aktuellen Landesverordnung zu halten.

Wir bitten Sie des weiteren, sollten Sie noch nicht vollständig geimpft sein, spätestens 12 Stunden vor der Anreise einen Corona-Test durchzuführen.

Die Abstandsregel von wünschenswerten 1,5-2,00 m zu anderen Personen sollte eingehalten werden. In allen Geschäften ist es Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, in einigen Situationen (beim Arzt, Einkaufen..) auch eine FFP2 Maske. Wir empfehlen den Gästen zur Entlastung der örtlichen Lebensmittelgeschäfte und um Engpässe und Warteschlangen zu verhindern, Lebensmittel und Dinge des täglichen Bedarfs weitestgehend von zu Hause mitzubringen und nicht zu den Stoßzeiten einkaufen zu gehen.

2. Hygienemaßnahmen – Krankheit

Das Coronoavirus löst die neuartige Infektionskrankheit Covid-19 aus, welche besonders bei Menschen mit Vorerkrankungen (Herz, Lunge, Diabetes, Adipositas uvm.) sowie bei älteren Menschen ab 60 einen schweren Verlauf mit Lungenentzündung und Atembeschwerden annehmen kann. Beim kleinsten Anzeichen einer Erkältungskrankheit oder Fieber bitten wir Sie, sich unverzüglich telefonisch mit der Telefonnummer 116117 in Verbindung zu setzen oder aber ausschließlich telefonisch mit einem der örtlichen, niedergelassenen Ärzte:

  • Dr. Roland Berlin, Wiecker Weg 2B, 18375 Prerow, Tel. 038233 70870
  • Dr. Andreas Martin, Schulstr. 1A, 18375 Prerow, Tel. 038233 217

Sollten Sie oder einer Ihrer Mitreisenden schon vor der Reise Krankheitsanzeichen einer akuten Atemwegsinfektion verspüren, dürfen Sie die Reise nach MV nicht antreten und müssen sich mit uns in Verbindung setzen. In diesem Falle greift eine Reisekostenrücktrittsversicherung, sollten Sie eine besitzen.

3. Hygienemaßnahmen – Meldepflicht

Zusätzlich zu den Angaben, welche Sie uns für die Kurverwaltung ohnehin entrichten müssen (Adresse, Geburtsdaten) erheben wir von allen Anreisenden Gästen auch die Telefonnummern und eine Emailadresse für die Erreichbarkeit. Die Verordnung des Landes MV regelt die Einreise für Gäste sehr dynamisch, die in einem Hochrisikogebiet leben; diese dürfen unter Umständen laut aktueller Landesverordnung ihre Reise nicht antreten. Sollten Sie in einem dieser Gebiete leben, sind Sie Ihrem Vermieter zur Auskunft verpflichtet. Unter folgendem Link können Sie die aktuellen Risikogebiete einsehen: https://www.rki.de/DE/Home

UPDATE: Stand 10.01.2022 ist eine  Unterbringung in Hotels und auch Ferienwohnungen in MV nur noch vollständig Geimpften und Genesenen Personen erlaubt, welche zusätzlich entweder am Tag der Anreise eine mindestens 14 Tage alte Boosterimpfung nachweisen müssen ODER einen tagesaktuellen Bürgertest/ zertifizierten Schnelltest (kein Selbsttest).

4. Hygienemaßnahmen in den Objekten

Unsere Parkplätze bieten ausreichend Abstand voneinander. Jede Wohnung hat einen räumlich komplett getrennten und nur von außen zugänglichen Eingang. Es gibt keinerlei gemeinschaftlich genutzte Flächen wie Gärten, Grillplätze, Waschräume oder andere sanitäre Anlagen. Terrassen, Gärten und Zugänge sind immer nur für das Betreten/ den Bedarf eines einzelnen Objektes und durch Zäune getrennt. In unseren Ferienwohnungen finden Sie vor Ort in den Badezimmern Seifenspender und Einweghandtücher. Wir bitten Sie, diese zu nutzen und sich regelmäßig die Hände zu waschen, auch Ihren Kindern. Einige Gegenstände mussten wir zur Einhaltung der Hygienebestimmungen aus den Objekten entfernen, bspw. Sofakissen und –decken sowie Dekoartikel. Vor Abreise bitten wir Sie, die Erfüllung der Hausordnung und des Hygieneplans zu befolgen sowie zusätzlich in allen Räumen gründlich zu lüften. Die Bestimmungen für die Reinigung der Objekte sieht eine allumfassende Geschirrreinigung bei Abreise vor. Im Objekt liegt eine Liste aus, in der Sie vor Abreise unbedingt mit Datum, Unterschrift und Namen eintragen müssen, dass Sie das gesamte Geschirr gereinigt haben. Bevor Sie abreisen, kontaktieren Sie unbedingt zu einer telefonischen Endabnahme die Vermieter. Andernfalls kann es zu einem Verlust der Kaution kommen, falls Absprachen nicht eingehalten wurden.

5. Hygienemaßnahmen der externen Dienstleistungen

Unsere Reinigungsfirma ist eine professionelle Reinigung, welche von Hotelwäsche beliefert wird und sehr gewissenhaft und gründlich arbeitet. Die zur Verfügung gestellte Bettwäsche und Handtücher werden bei über 60 Grad gereinigt. Ein schriftlicher Nachweis findet sich in den Objekten. Alle Hygienestandards werden eingehalten. Die verwendeten Reinigungsmittel entsprechen höchsten Anforderungen. Alle Wohnungen werden nach Abreise ausreichend gelüftet. Aufgrund der strengen Arbeitsschutzbestimmungen, aber auch der verstärkten Hygienemaßnahmen und der Personalsituation, erhebt die Reinigungsfirma einen Coronaaufschlag. Dies ist ein durchlaufender Posten, welchen wir den Gästen in Rechnung stellen werden. Unser Hausmeister wird regelmäßig Rasen mähen und sich auch weiterhin um alle anfallenden Probleme kümmern. Er wird versuchen, meist mögliche Unterstützung am Telefon und auf Distanz zu liefern- hier bitten wir einfach ein wenig um Ihre Mithilfe. Sollte ein persönliches Betreten des Objekts unumgänglich sein (Wartungsarbeiten, Reparaturen), wird Mundschutz getragen und je nach Auslastung müssen einige Gäste das Haus für diese Zeit verlassen. Wir informieren Sie rechtzeitig telefonisch.

Um die erhöhten Anforderungen wenigstens irgendwie einhalten zu können, musste unsere Reinigungsfirma die Anreise um eine Stunde nach hinten auf 17 Uhr und die Abreise um eine Stunde vorverlegen auf 9 Uhr. Wir entschuldigen uns für diese Unannehmlichkeiten, versichern Ihnen aber alles dafür getan zu haben, dass Sie nicht nur einen schönen sondern auch einen sicheren Urlaub bei uns verbringen können. Danke für Ihr Verständnis!

6. Landesverordnung

Die aktuell gültige Verordnung kann sich jederzeit den aktuellen Gegebenheiten anpassen. Wir bitten Sie, diese Vorgaben vor und während Ihres Aufenthalts regelmäßig zu prüfen.

Den aktuellen Stand der Vorgaben finden Sie hier:
https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/Tourismus-Corona/

 

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